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So übernimmt die Krankenkasse die Kosten eines ergonomischen Bürostuhl

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen ergonomischen Bürostuhl benötigen, können Sie bei der Krankenkasse einen Zuschuss dafür beantragen. Auch andere Kostenträger, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, tragen einen Teil der Kosten. Für den Zuschuss müssen Sie einige Unterlagen bei den zuständigen Stellen einreichen. Welche das sind, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

 

Wann sollten Sie einen ergonomischen Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragen?

2010 veröffentlichte die Interessensgemeinschaft der Rückenschullehrer eine Liste mit allen Erkrankungen, bei denen ein orthopädischer Bürostuhl zu empfehlen ist:

  • Bandscheibenvorfall und Bandscheibenverwölbung
  • nach einer Bandscheiben-OP
  • Hohlkreuz
  • Flachrücken
  • Rundrücken
  • Skoliose
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Scheuermann
  • Osteochondrose
  • Spondylitis
  • Spondylarthrose
  • Spondylolyse
  • Lumbalgien
  • Lumboischialgie
  • Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
  • Facettensyndrom
  • Beinveneninsuffizienz-Erkrankungen
  • Beckenvenenthrombosen
  • Lymphstau (Bein-Becken-Bereich)
  • Systemische Skeletterkrankungen

 

Wer bekommt einen Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl von den Krankenkassen?

Grundsätzlich kann jeder, bei dem eine „medizinische Notwendigkeit besteht“ bei der zuständigen Krankenkasse einen ergonomischen Bürostuhl beantragen. Daher sollte der Antrag auch dann eingereicht werden, wenn die eigene Erkrankung nicht in der Liste der Interessensgemeinschaft der Rückenschullehrer enthalten ist.

 

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Wie wird der Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl bei der Krankenkasse beantragt?

Um einen Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse zu erhalten, muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen. Begründet werden kann diese nur in einem entsprechenden Attest von einem Arzt. Dieses müssen Sie dem Antrag für einen rückenschonenden Bürostuhl bei der Krankenkasse beigelegen. Aus dem Attest muss deutlich hervorgehen, dass ein ergonomischer Stuhl für die berufliche Rehabilitation nötig ist. Auch muss daraus hervorgehen, dass die Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit ansonsten nicht mehr über längere Zeit stattfinden kann. Darüber hinaus muss das Attest eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Stuhlfunktionen enthalten. So muss der Bürostuhl eine nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche haben, die das dynamische Sitzen fördert. Ebenso muss sich der Stuhl den Körperbewegungen anpassen und sollte, je nach Bedarf, über eine Lordosenstütze verfügen.

 

Welche weiteren Formulare werden benötigt?

Neben dem Attest müssen Sie dem Antrag auf Bezuschussung eines ergonomischen Bürostuhls durch die Krankenkassen noch zahlreiche weitere Unterlagen beilegen. Diese sind, neben dem bereits angesprochenen Attest des Arztes:

  • Eventuell ein Reha-Bericht, sollten Sie vor der Antragsstellung in einer entsprechenden Einrichtung behandelt worden sein. In diesem Entlassungsbericht muss die Notwendigkeit eines ergonomischen Bürostuhls begründet werden.
  • Ein Angebot über einen entsprechenden Bürostuhl eines Fachgeschäftes. Gelegentlich kooperieren einige Krankenkassen auch mit bestimmten Herstellern. Hierzu sollten Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen.
  • Die eigentlichen Antragsunterlagen der Krankenkasse. Entweder kann der Antrag auf Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl direkt von der Homepage Ihrer Krankenkasse heruntergeladen werden. Oder Sie müssen Ihren Sachbearbeiter um das Antragsformular bitten.

 

Muss der Arbeitgeber über den Antrag informiert werden?

Bevor Sie einen Zuschuss bei der Krankenkasse für den ergonomischen Bürostuhl beantragen, sollten Sie den Arbeitgeber informieren. Eventuell beteiligt dieser sich zu einem bestimmten Betrag an den Kosten. Zudem gibt es in manchen Unternehmen die betriebsinterne Regelung, dass eine Zustimmung des Betriebsarztes erforderlich ist, ehe Sie einen eigenen Stuhl mitbringen dürfen. Übrigens: Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Kosten für einen rückenschonenden Bürostuhl zu beteiligen. Jedoch sind sie gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 618 und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 4 zur Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes verpflichtet. Dementsprechend müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, mit der die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet wird. Und mitunter kann Ihnen dann genau diese Regelung in die Karten spielen, wenn Sie einen ergonomischen Bürostuhl benötigen.

 

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für einen ergonomischen Bürostuhl?

Die Höhe des Zuschusses hängt von den Kosten des rückenschonenden Stuhls ab. Grundsätzlich gilt für bewilligte Anträge: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von maximal 435 Euro für einen ergonomischen Bürostuhl. Sollten Sie zusätzlich noch einen Stehschreibtisch beantragt haben, sind das 1.200 Euro für den Tisch. Kaufen Sie den Stuhl unbedingt erst nach Bewilligung Ihres Antrags. Sollten Sie diesen bereits davor gekauft haben, erlischt Ihr Anspruch auf eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Selbst wenn die Bearbeitungszeit bei den Kassen mitunter einige Monate dauern kann, dürfen Sie den ergonomischen Bürostuhl erst nach dem OK der Krankenkasse kaufen.

 

Was, wenn der Antrag auf einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse abgelehnt wurde?

Sollte Ihr Antrag auf Zuschuss für einen ergonomischen Bürostuhl abgelehnt worden sein, können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch dagegen einlegen. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Schreiben genau Bezug auf das ursprüngliche Antragsschreiben nehmen, beispielsweise:

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid meines Antrags auf
Kostenübernahme vom ………………………… (Datum) ein.

Des Weiteren sollten Sie das Ablehnungsschreiben genau durchlesen. In diesem muss der Grund für die Antragsverweigerung genau beschrieben sein. Meist liegt der Ablehnung ein ungenau formuliertes Attest des Arztes zugrunde. Ist dies der Fall, bitten Sie den Arzt, das Attest zu überarbeiten und reichen Sie den Antrag erneut ein. Eventuell war aber auch das Angebot des Fachhändlers ungenau.

Erst, wenn alle Bemühungen erfolglos waren, sollten Sie den Bürostuhl auf eigene Kosten hin kaufen.

 

Diese Rahmenbedingungen sind für die Beantragung eines ergonomischen Bürostuhls bei der Krankenkasse wichtig

Grundsätzlich hat jeder, mit einer entsprechenden medizinischen Notwendigkeit, das Recht, auf einen ergonomischen Bürostuhl. Ob und wie viel die Krankenkassen dafür aber beisteuern, kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich muss für die Antragstellung ein entsprechend ausformuliertes Attest des Arztes vorliegen. In diesem muss die Krankheit benannt werden und der Hinweis enthalten sein, dass ohne einen orthopädischen Bürostuhl eine Fortführung Ihrer Arbeit gefährdet ist. Des Weiteren müssen Sie dem Antragsformular ein Angebot eines entsprechenden Fachgeschäftes beilegen. Vergessen Sie auch nicht, Ihren Arbeitgeber über Ihr Vorhaben zu informieren. Eventuell beteiligt er sich an den Kosten oder übernimmt diese ganz. Sollten Sie bei der Krankenkasse einen ergonomischen Bürostuhl beantragt haben, dürfen Sie diesen erst nach Antragsbewilligung kaufen. Ansonsten erlischt Ihr Recht darauf. Wenn Sie all diese Rahmenbedingungen beachten, stehen die Chancen gut, dass die Krankenkassen Ihnen den ergonomischen Bürostuhl bezuschussen.


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